Des Ferienhaus‘ Last: Müllgebühren

Auch in Italien wird gegen die Müllmengen angekämpft. Die Regeln der Müllsortierung gelten auch hier – auch wenn man fälschlicherweise meint, dass dies nicht so ernst genommen würde, es gibt Kontrollen seitens der Gemeinden, die in Müllbehälter schauen, um deren Inhalt zu prüfen. Für den Ferienhauseigentümer gibt es da keine Ausnahmen, auch er muss Glas, Papier, Plastik, Garten- und Bioabfälle aus dem Restmüll heraus sortieren. Es gibt dafür verschiedene Behälter oder auch farbige Plastiksäcke, die genau wie im grauen Alltag zu Hause an unterschiedlichen Tagen abgeholt werden. Die Gemeinden geben dazu Auskunft und manche haben extra Kalender gedruckt, damit sich der Bürger diese an die Küchenwand hängt und beachten kann.
Auch wenn das Ferienhaus über längere Zeit leer stehen sollte, die Müllgebühr (seit 2013: TARI Tassa rifiuti) fällt dennoch an. Sie wird einmal jährlich fällig, häufig zum 30.07., kann aber auch in Raten aufgeteilt gezahlt werden. Wenn kein Bescheid über die TARI eingeht, sollte man besser in der Gemeinde nachfragen. Die Tarife, in der Regel auf Basis der Anzahl der gemeldeten Bewohner berechnet, werden durch Beschluss aufgrund der kommunalen Müllordnung festgesetzt. Da für Zweitwohnungen, die nicht ständig bewohnt sind oder zu Ferienzwecken dienen, keine Wohnsitzanmeldung bei der Gemeinde vorliegt, werden diese in einer anderen, pauschalierten Kategorie aufgeführt. Ziel ist, dass die Entsorgung wirtschaftlich funktionieren soll. Dazu sind die Gemeineden seit 2025 aufgefordert, den sog. Standardbedarf zu ermitteln und zwar aus den Kosten für die Entsorgung einer Tonne Abfall und die Anzahl der in der Gemeinde anfallenen Tonnen.
Natürlich passieren bei der Abrechnung der Gebühren auch Fehler, die gerichtlich überprüfbar sind. So hat der Kassationsgerichtshof in letzter Instanz im Jahr 2016 in einem Grundsatzurteil (Urteil Nr. 5078/2016) festgehalten, dass auf die Müllgebühren nicht zusätzlich Umsatzsteuer berechnet werden darf. Es handele sich ansonsten um eine doppelte Steuererhebung, die illegal ist. Der Bürger hat deshalb die Möglichkeit, eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Doppelsteuer zu verlangen.
Manche Gemeinden haben im Laufe der Jahre seit 2009 zwischen 20 und 22% auf die Müllgebühr draufgeschlagen, andere die ermäßigte Umsatzsteuer von 10%. Der Antrag auf Rückerstattung kann von jedem Betroffenen direkt bei der kommunalen Steuerstelle (ufficio Tributi) bei seiner Gemeinde gestellt werden. Beizufügen sind die Belege für die Überbezahlung.
Es ist dabei zu beachten, dass die Rückerstattung der regelmäßigen Verjährung von 10 Jahren unterliegt (Art. 2946 ZGB), die Frist beginnt ab dem Datum des falschen Müllbescheids zu laufen. Es sollten also jetzt die Bescheide ab 2015 hervorgeholt und kontrolliert werden.