Was ist das: Bewohnbarkeitsbescheinigung

Wer eine Wohnimmobile in Italien erwerben möchte, stößt auf eine Reihe neuer Begriffe, die – auch wenn man Erfahrungen in der Heimat mit dem Immobilienkauf gemacht hat – ganz schön verwirrend sein können.

Wenn man gut beraten ist, kommt die Sprache in den Kaufverhandlungen auf die Bewohnbarkeitsbescheinigung (agibilità oder zuvor: abitabilità). Dabei handelt es sich um eine Bestätigung seitens des gemeindlichen Bauamtes, dass das betreffende Objekt zum Wohnen nach den geltenden baurechtlichen und städtebaurechtlichen Vorschriften auch geeignet ist und nicht zum Beispiel nur ein schön angestrichener und feudal eingerichteter Keller ist. Das Auge lässt sich leicht täuschen, das Bauamt im Ergebnis besser nicht.

Die Vorschriften für die Bescheinigung haben sich im Laufe der Jahrzehnte mehrmals geändert. Wo anfangs noch eine Ortsbesichtigung des Bauamtes mit Abnahme und Zertifizierung vorgesehen war, reicht heute eine sogenannte Eigenerklärung über ein digitales Formular durch den beauftragten Architekten für den Bau oder Umbau oder den Eigentümer selbst.

Gerade bei Altbauten, die im Laufe der Zeit unter anderen Bauvorschriften geändert, erweitert oder grundlegend erneuert wurden, ist es ratsam, zu kontrollieren, ob der verkaufte Zustand auch dem Standard der Vorgaben bei der letzten Bautätigkeit entspricht. Leider wird auch von Maklern gern übersehen, dass die Bewohnbarkeitsbescheinigung keine ärgerliche Zusatzarbeit für den Verkäufer, sondern für den Erwerber eine wichtige Garantie ist, dass er es sich nicht in einem Schwarzbau gemütlichen machen will.

Der Wohnraum muss einer gesetzlich bestimmten Mindestgröße entsprechen, muss Vorgaben für Licht- und Lufteinfall beachten, Deckenhöhen, Statik, Sicherheitsnormen bei den verbauten Elektro-, Gas- und Wasserleitungen und je nach Lage auch Erdbebenauflagen einhalten.

Besser man prüft dies vor Erwerb, als nachher ungewollt in einem ausgebauten Stall aufzuwachen.